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Haustiere in der Mietwohnung: Darf der Vermieter Tierhaltung verbieten?

 
Hier geht es zu einem aktuellen, neuen und umfangreicheren Beitrag zu dem Thema: Haustiere in Wohnungen: Kann der Vermieter Hund, Katze & Co verbieten?

 
Die Frage, ob ein Vermieter dem Mieter verbieten kann, in der gemieteten Wohnung Haustiere zu halten, wird in Medien immer wieder heftig besprochen. Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich jedoch bereits vor einigen Jahren mit dem Thema in einer Entscheidung (OGH 22.12.2010, 2 Ob 73/10i), in der der OGH sich mit folgender Mietvertragsklausel auseinandersetzte: „Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten.“

Der OGH erklärt die Verwendung dieser Klausel in ihrer Allgemeinheit für unzulässig. Es sei gefestigte Verkehrssitte, dass Mieter Haustiere halten. Eine vertragliche Abweichung von dieser Sitte bedürfe daher einer sachlichen Rechtfertigung. Die genannte Klausel würde aber streng genommen dazu führen, dass der Mieter nicht einmal einen Goldfisch oder einen Hamster in Aquarium bzw. Käfig halten dürfe. Für ein Verbot solcher Kleintiere, die üblich und ihrer Art nach für Substanz des Mietobjekts, Mensch und Hausfrieden völlig gefahrlos sind, bestehe aber kein sachlicher Grund.

Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
 

Ungültige Klauseln, berechtigte Verbote

 
Achtung: Das bedeutet nicht, dass Haustierhaltung in Mietwohnungen jetzt generell erlaubt werden muss! Der OGH spricht nur dem Verbot von Kleintieren, die in Behältnissen gehalten werden, einen sachlichen Rechtfertigungsgrund ab. Eine vertragliche Bestimmung, die etwa konkret das Halten von Hunden und Katzen verbietet, wäre nach wie vor zulässig.

Findet sich aber im Mietvertrag (Download Muster Mietvertrag & Untermietvertrag) eine Klausel, die generell alle Haustiere aus der Wohnung verbannt, ist diese unwirksam. Ist der Mieter Verbraucher (und der Vermieter Unternehmer), hat dies aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes den Effekt, dass die Klausel nicht auf den gerade noch zulässigen Inhalt reduziert wird, sondern zur Gänze weg fällt. Das führt wiederum dazu, dass dieser Mieter Glück hat und jedes Haustier in seiner Wohnung haben darf.

 

Beitrag verfasst mit Unterstützung von:
Müller Partner Rechtsanwälte


 


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Kategorie: Wohnrecht

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