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Wohnen und Versicherung: Was sollte man haben?

Beitrag verfasst mit Unterstützung von:

HSP Rechtsanwälte GmbH

 

 

Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Glasbruch- … welche Versicherungen sind eigentlich Pflicht in der Immobilie – und welche muss ich als Mieter oder Eigentümer abschließen? Solche Fragen beschäftigen immer wieder Menschen, die entweder zum ersten Mal in eine eigene bzw. in eine neue Wohnung ziehen oder Eigentümer werden, egal ob Wohnung, Haus oder sogar Mietshaus. Gemeinsam mit den Experten von HSP Rechtsanwälte werfen wir einen fachkundigen Blick auf die rechtliche Lage rund um die Versicherungspflichten in Österreich.

Pflichtversicherungen

Anstatt nun aufzuzählen, welche Versicherungen für Sie als Mieter sinnvoll sind, wollen wir das Pferd von hinten aufzäumen: Zuerst möchten wir klären, welche Versicherungen vom Vermieter abzuschließen sind, diese sind nämlich bereits in den Betriebskosten einer Mietwohnung enthalten. Es gibt drei sogenannte Pflichtversicherungen, das sind a) die Feuerversicherung, b) die Haftpflichtversicherung und c) die Versicherung gegen Leitungswasserschäden (einschließlich Korrosionsschäden). Wenn Sie zur Miete wohnen und Ihre Wohnung in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt, können Sie sicher sein, dass diese Versicherungen mit den Betriebskosten abgedeckt werden.

Zusatzversicherungen

Zusätzlich können vermieterseitig auch noch andere Versicherungen abgeschlossen und über die Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden. Zum Beispiel eine Versicherung gegen Glasbruch oder gegen Sturm- und Umweltschäden. Für derartige Zusatzversicherungen ist jedoch die Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter notwendig, sowohl bei Abschluss, Änderung oder auch Erneuerung betreffender Verträge. Erst dann können anfallende Zusatzkosten auf die Mieter übergewälzt werden. Die Kosten für leerstehende Wohnung bleiben allerdings allein am Eigentümer bzw. Vermieter hängen.

Haushaltsversicherung

Nicht vom Vermieter zu tragen ist hingegen die Haushaltsversicherung, die auf alle Fälle für Mieter empfohlen wird. Eine solche Versicherung dient dem Schutz und dem Ersatz von Wohnungsinhalten, die verloren oder beschädigt werden können – ob hierzu auch der Schutz gegen Einbruchsschäden zählt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und sollte vor Vertragsabschluss genau beachtet werden. Weiterer Vorteil dieser Versicherungsart ist, dass sie für alle in der Hausgemeinschaft lebenden Mitglieder wirksam ist – für Lebenspartner, Ehegatten, Kinder und Mitbewohner. Wer dennoch keine Haushaltsversicherung abschließen möchte, kann vom Vermieter nicht dazu gezwungen werden. Zwar kommen immer wieder derlei Klauseln in Mietverträgen vor, sind aber immer als unwirksam zu betrachten.

Rechtsschutzversicherung

Empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung im Grunde immer – ob sie wirtschaftlich ist, sollte besonders auf Vermieterseite vor dem Abschluss geprüft werden. Je nach Anzahl der vermieteten Objekte können die Beiträge nämlich ziemlich hoch ausfallen, was eine ausführliche Abwägung von Kosten und Nutzen notwendig macht. Das Gleiche gilt auch für andere fakultative Versicherungen wie die Mietausfallsversicherung, die etwaige Mietzinsrückstände, Reinigungs- und Renovierungskosten abdeckt. Anders sieht es bei der Rechtsschutzversicherung für den Mieter aus: Diese fällt für den einzelnen Mieter wesentlich günstiger aus und ist bei vielen heiklen Themen wie Kündigungsverfahren, Mietzins- und Räumungsverfahren oder Besitzstörungsverfahren anzuwenden. Daher ist sie auf Mieterseite jedenfalls zu empfehlen.

Fazit: Die wichtigsten Dinge sind bereits in den Betriebskosten abgedeckt (zumindest laut Mietrechtsgesetz im Vollanwendungsbereich), zusätzliche Haushalts- und Rechtschutzversicherungen können für kleines Geld große Sicherheit bieten.

 

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Kategorie: Allgemein, Wohnrecht

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