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Eine WG bezeichnet eine Wohnung in der mehrere, unabhängig Personen leben und sich Badezimmer, Küche und Wohnzimmer – sofern vorhanden – teilen.
Bevorzugt Studenten und Auszubildende in Deutschland, Österreich und der Schweiz nutzen diese Gemeinschaften, oft aus Gründer der Kostenersparnis.
Geschichte
Laut wikipedia findet sich in Sherlock-Holmes-Romanen der literarische Beleg für Wohngemeinschaften, indem der Beginn der Freundschaft zwischen Holmes und Dr. Watson als reine Zweck-WG beschrieben wird.
In den 60er bzw. 70er Jahren wurde die neue Lebensform bekannter und großteils gesellschaftlich anerkannt.
Gemeinsam statt einsam
Nicht immer steht der finanzielle Aspekt allein im Vordergrund, auch das Erlangen einer besseren Wohnqualität spielt für viele ein Rolle, da größere Wohnung pro Quadratmeter oft günstiger sind. Gerade bei jungen Menschen, die in einer fremden Stadt eine Uni besuchen, gibt die WG einen gewissen Rückhalt; man fühlt sich nicht komplett allein, hat so gut wie immer jemanden zum quatschen bzw. um Rat zu holen oder gemeinsam die Stadt zu erkunden und oft ergeben sich aus Wohngemeinschaften jahrelange Freundschaften.
Eine WG ist eine gute Gelegenheit Eigenschaften wie soziale Intelligenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit auszuprägen.
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Besonders bei Wohngemeinschaften ergeben sich aber auch oft heftige Spannungen zwischen den einzelnen Bewohnern. Die größten Streit-Themen sind wohl Sauberkeit, Kühlschrank inkl. Küche und sonstige gemeinsam genutzte Wohnräume. Speziell bei den Nicht-Zweck-WGs können auf Grund der nahen Beziehung zueinander dadurch besonders leicht Kontroversen entstehen.
Um mögliche Konflikte bereits im Keim zu ersticken, ist es ratsam eine Art Zusatzvertrag aufzustellen, welcher das Zusammenleben der Bewohner untereinander regelt. Es sollte von vornherein klar sein, wer für was und wann verantwortlich ist. Gerade bei größeren WGs nimmt die Anonymität zu und plötzlich gehört der 5-Tage-alte-Kaffeebecher in der Küche niemanden mehr; ein Putzplan schafft Abhilfe. Die Überlegung einer gemeinsamen Haushaltskasse ist nicht verkehrt. Die Handhabung von Gästen sollte vorab geklärt sein; Dauergäste sind in WGs eher selten erwünscht und die zusätzlichen Nebenkosten (Getränke, Essen,…) sollten von Gast oder Gastgeber beglichen werden und nicht auf den übrigen Bewohnern mitgetragen werden.
Was auf jeden Fall hilft, ist reden, reden, reden – eine gute Kommunikation untereinander kann viele Konflikte bereits im Vorfeld ausmerzen.
Mietvertrag – wer unterschreibt?
Ein Mietvertrag für Wohngemeinschaften kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein.
Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:
Eine Person kann einen Mietvertrag abschließen, die anderen ziehen als Mitbewohnerinnen/Mitbewohner ein. Nachteil: Wenn diejenige/derjenige, die/der den Vertrag geschlossen hat, auszieht, wird der Mietvertrag möglicherweise nicht auf ein anderes Mitglied der Wohngemeinschaft übertragen und alle müssen ausziehen.
Alle Wohngemeinschaftsmitglieder unterschreiben den Mietvertrag und sind somit als Mieterinnen/Mieter rechtlich gleichgestellt. Wenn eine Bewohnerin/ein Bewohner auszieht, ändert das nichts am Mietvertrag für die übrigen Mitbewohnerinnen/Mitbewohner. In diesem Fall wäre es sinnvoll zu vereinbaren, dass die Rechte der ausscheidenden Mieterin/des ausscheidenden Mieters an die verbleibenden Mieter abgetreten werden können.
Getrennte Mietverträge werden mit der Vermieterin/dem Vermieter über den Raum abgeschlossen, den die einzelne Mitbewohnerin/der einzelne Mitbewohner bewohnt.
(Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/138/Seite.1381000.html#Wohngemeinschaften)