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Wenn der Nachbar zu sehr lärmt…

Wenn der Nachbar zu sehr lärmt…

 

Geigenspiel, tobende Kinder, laute Musik oder Waschmaschinen – nicht immer muss man Lärm aus den Nachbarwohnungen hinnehmen.

 

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, ließ schon Friedrich Schiller den gleichnamigen Helden in „Wilhelm Tell“ sagen. Einer der häufigsten Gründe, warum es zu Unfrieden im Haus oder unter Nachbarn kommt, ist Lärm. Zwar liegt Verkehrslärm in diesem Ranking Platz eins, doch bereits auf Platz zwei folgen die lieben Nachbarn – in Form von schreienden und herumlaufenden Kindern, bellenden Hunde, lauter Musik oder nächtlichem Betreiben der Waschmaschine.

 

Was ist „zu laut“?

Doch nicht alles, was subjektiv als zu laut empfunden wird, ist tatsächlich zu laut. Denn es gibt weder eine genaue Definition noch einen bestimmten Dezibel-Pegel für Lärm. Grundsätzlich gilt demnach, dass Lärm, ortsunüblich und über das gewöhnliche Ausmaß hinaus gehen muss. Weitere Kriterien sind die Intensität des Schalls, dessen Dauer, Frequenz und die Tageszeit, zu der er gemacht wird. Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, wird außerdem nicht nach persönlichem Empfinden beurteilt, sondern danach, wie es ein verständiger Durchschnittsmensch empfindet – somit wird immer einzelfallbezogen entschieden.

 

Welche Möglichkeiten habe ich?

Rauben den Betroffenen die Geräusche aus der Nachbarwohnung oder dem benachbarten Eigenheim den Nerv, empfiehlt sich erstmals, das Gespräch mit den Verursachern zu suchen. Nützt dies nichts, kann man – etwa bei nächtlichem Partylärm – die Polizei rufen. Denn die Erregung störenden Lärms in ungebührlicher Weise stellt nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen einen Verwaltungsstraftatbestand dar.

Natürlich kann man sich gegebenenfalls auch an den Hausverwalter oder den Vermieter wenden, da Letzterer seine Mieter gegen Störungen Dritter schützen muss. Rücksichtsloses Lärmen kann im Übrigen sogar ein Kündigungsgrund sein.

Tritt trotz dieser Bemühungen keine Ruhe ein, sieht so mancher im Gang zu Gericht den letzten Ausweg. Dabei sollte man sich allerdings einiger Dinge bewusst sein: Ein Gerichtsverfahren kostet Zeit, Geld und Nerven – und auch das Klima wird dadurch eher nicht verbessert. Eine Alternative dazu wäre gegebenenfalls das Einschalten eines Mediators, der mit beiden Seiten eine tragbare Lösung erarbeitet und so den Frieden wieder herstellt.

 

Was ist wie laut?

  • Flüstern: 20 dB
  • Geschirrspüler: 40 – 50 dB
  • Kühlschrank: ~ 40 dB
  • Dunstabzugshaube: ~65 dB
  • Staubsauger: 70 dB
  • Waschmaschine im Schleudergang: 70 dB
  • Küchenmaschine: 90 dB
  • Akkuschrauber: 100 dB
  • Donner: 120 dB
  • Feuerwerk: 120 dB

 

PS: Eine anhaltende Lärmeinwirkung ab 85dB kann zu Hörschäden führen, bei 130 dB ist die Schmerzschwelle erreicht.

 

 

 


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Kategorie: Allgemein, Wohnrecht

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