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Was ist eine Wohnung?

Als „Wohnung“ bezeichnet man eine Anzahl von zusammengehörigen Räumen innerhalb eines Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Der Begriff „Wohnen“ hat seine grundlegenden Wurzeln im 19. Jahrhundert, im aufkommenden Bürgerlichen Zeitalter, d.h. in einer Zeit, in der das Bürgertum zur einflussreichen Bevölkerungsgruppe wird. Wohnung und Familie werden zum Rückzugsraum und Intimbereich des Bürgertums. Auf Grund der Industrialisierung wird das Arbeiten an andere Orte verlegt und die Wohnung zum trauten Heim. Speziell im Biedermeier wird dieser neue bürgerliche Wohnkultur eine ästhetische Ausprägung gegeben, die teilweise bis heute fortwirkt.

Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.

Seit die Menschen mit dem Ackerbau begonnen haben, wohnen sie in festen Behausungen, die man als Wohnung oder Wohnsitz bezeichnet. Die Wohnung dient als Schutz vor Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmittel, der Körperpflege, sowie dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.

Das Bedürfnis nach einer Wohnung wird mit dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Der Begriff „Wohnung“ kann in zwei Punkten unterschieden werden:
– Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
Oder
– Ein abgeschlossener Teil eines großen Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein spezieller Fall der ersten Bedeutung und bezeichnet, was wir unter Wohnung meist verstehen.

Man unterscheidet zwischen einer abgeschlossenen und einer nicht abgeschlossenen Wohnung.
Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus einer Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die Wohnzwecken dienen und die selbstständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Nur die Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.

Für lange Zeit wurden Wohnungen fast nur von Familien bewohnt. Erst seit der modernen industriellen und postindustriellen Gesellschaften gibt es Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und andere Wohnformen.

Eine Wohnung kann
– ein Einfamilienhaus
– eine hausähnliche Struktur wie Containergebäude haben
– oder ein Teil eines Wohnhauses sein.

Wohnung als Teil eines Wohnhauses:
Darunter versteht man einen nach außen abgeschlossenen Bereich, innerhalb eines Gebäudes, mit mehrere zusammengehörende Zimmern, welcher einer oder mehreren Personen als Wohnung dient.

Die Wohnung als persönlicher Lebensbereich dient auch als Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle. Dies wird als Hausrecht bezeichnet und ist im Staatsgrundgesetz Art. 9 verankert.

Quelle: www.wikipedia.at


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Kategorie: Allgemein

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