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Kaufvertrag für ein Haus in Österreich

Ein Kaufvertrag für ein Haus kann in Österreich von den Vertragsparteien selbst erstellt werden. Dabei ist ein Kaufvertrag für Immobilien grundsätzlich formfrei und kann auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. In diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Aspekte zum Kaufvertrag für ein Haus darstellen.

Formale Aspekte beim Kaufvertrag

Obwohl der Kaufvertrag formfrei ist, sollte er im Interesse der Beteiligten immer schriftlich abgeschlossen werden, sowie gerichtlich oder notariell beglaubigt werden. Außerdem empfiehlt es sich, den Vertrag auf Vertragsfehler prüfen zu lassen.

Ferner ist im Rahmen der Vertragsabwicklung der neue Eintrag in das Grundbuch zu vollziehen. Dabei ist für den Eigentumserwerb am Haus eben nicht der unterschriebene Kaufvertrag gültig, sondern der Eintrag im Grundbuch. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Immobilienkauf abgeschlossen.

Zusätzlich sollte geklärt werden, wie die Überwachung der Kaufpreiszahlung und Übergabe organisiert wird und wie die Mitteilung an das Finanzamt gemacht wird.  Außerdem sind evtl. Mietrechte zu klären, die nicht durch den Verkauf erlöschen und man sollte auch die Immobilienertragssteuer beachten.

Wichtige Bestandteile eines Kaufvertrags für ein Haus

Der Immobilienkaufvertrag sollte immer bestimmte Elemente enthalten. Hierzu gehören neben den Vertragsparteien die genaue Beschreibung der Immobilie und einige andere Vereinbarungen.

 

Die Vertragspartner

Bei einem Hauskauf unter Personen müssen diese mit vollständigem Namen, ihrer Anschrift, dem Beruf, der Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum sowie der Sozialversicherungsnummer im Kaufvertrag benannt werden. Für den Fall, dass mehrere Personen ein Haus kaufen oder verkaufen, müssen sie alle im Vertrag benannt werden. Bei einem Kauf durch Firmen oder Stiftungen muss deren genaue Bezeichnung sowie die Firmenbuchnummer und der Name des  Vertreters, der den Vertrag unterzeichnet, aufgeführt werden.

 

Beschreibung des Kaufobjektes

Der Kaufvertrag muss eine genaue Beschreibung des Hauses enthalten. Hierbei sollten Adresse, die Wohnfläche und das Alter, die Baubewilligung und der  Flächenwidmungsplan sowie eventuelle rechtliche Einschränkungen und anstehende Reparaturen aufgeführt werden. Ferner sollten die Einlagezahl, die Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde genannt werden und ggf. eine bestehende Hausverwaltung. Außerdem  sollten Dienstbarkeiten wie Wegerechte oder Durchfahrtsberechtigungen, aber auch Mietrechte und Wohnrechte genannt werden.

 

Die Beschreibung der Mängel

Ein Hausverkäufer hat in Bezug auf Mängel eine Aufklärungspflicht. Deshalb sollten und alle Sachmängel bezüglich des Zustandes und evtl. Rechtsmängel, wie z. B. ein Vorkaufsrecht oder ein Veräußerungsverbot, im Vertrag genannt werden.

 

Der Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen

Im Vertrag sollte der Kaufpreis und die Vereinbarung zur Zahlweise genannt werden. Außerdem sollte vereinbart werden, zu welchem Zeitpunkt die laufenden Kosten des Hauses auf den Käufer übergehen und wer die Kosten für die Vertragserstellung übernimmt.

 

Der  Übergabetermin

Eine Übergabe des Hauses und die Fälligkeit des Kaufpreises fallen idealerweise zusammen. Jedoch ist dies in der Praxis häufig schwierig zu realisieren und deshalb bietet sich meist die Abwicklung über einen Notar an, der die konkret vereinbarten Termine wahrnimmt.


Autor:
Mona Schmaldienst, BA I Online Redaktion von Finditoo

 

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Kategorie: Wohnrecht

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