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Der Weg zur Baubewilligung: ein Kampf durch viele Instanzen


Beitrag verfasst mit Unterstützung von:
Müller Partner Rechtsanwälte


Baurecht ist in Österreich Landessache. Nicht nur die inhaltlichen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sondern auch die Verfahrensvorschriften.

Alle Bauordnungen haben gemeinsam, dass der Weg zur Baubewilligung oft lange und beschwerlich ist. Ein Bauwerber muss bis zu vier Instanzen durchlaufen. Wird eine Entscheidung von einer höheren Instanz aufgehoben, geht das Verfahren auf der unteren Ebene weiter, was sich auch mehrmals wiederholen kann.

Für Baubewilligungen ist in erster Instanz meist der Bürgermeister (in Städten mit eigenem Statut der Magistrat) zuständig. Gegen seine Entscheidung kann jene Partei, die unzufrieden ist, Berufung an den Gemeinderat erheben.

Rechtsmittel gegen dessen Entscheidung war bis 2013 die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde (Landesregierung). Diese konnte die bekämpfte Entscheidung nicht abändern, sondern das Verfahren nur an die Gemeinde zurückverweisen. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde war eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich. Durch eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt es nun zu einigen Änderungen (siehe Artikel über die Verwaltungsreform).

Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Wird die Frist nicht eingehalten, können sich die Parteien jeweils an die nächsthöhere Instanz wenden. Sollte beispielsweise die Gemeinde nicht rechtzeitig entscheiden, so kann eine Säumnisbeschwerde bei ihr eingebracht werden. Die Gemeinde hat dann drei Monate Zeit, die Entscheidung nachzuholen.

Wer ein Bauvorhaben plant oder von ihm betroffen ist, hat ein Recht darauf, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine nachvollziehbare und abschließende Entscheidung zu erhalten, was gebaut werden darf und was nicht. Schon bei Beantragung der Baubewilligung sollten stets auch die formellen Aspekte im Auge behalten werden.

Eine entsprechende rechtliche Vertretung kann einen reibungslosen Ablauf des Bauverfahrens sicherstellen.


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Kategorie: Wohnrecht

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