News auf FindMyHome.at

JETZT NEU, BESUCHEN SIE UNS AUF MYHOME.AT

Wo finde ich die atemberaubendsten Ferienimmobilien? Was macht einen perfekten Gastgeber aus? Und worauf muss ich beim Kauf eines Parkettbodens achten? Unsere Redaktion befüllt den Blog Woche für Woche mit aktuellen Trends und liefert zahlreiche Tipps, wie man seinen Alltag leichter und schöner gestalten kann. Ausgesuchte Experten beantworten Fragen zu unterschiedlichen Rechtsthemen, darüber hinaus finden Sie hier auch köstliche Rezepte je nach Saison, die neuesten Design-Highlights und die angesagtesten Technik-Tools für Ihr Eigenheim. Gleich zum neuen Onlinemagazin MYHOME.AT wechseln!




  Zur News-Übersicht

Gut versichert beim Hausbau

Gut versichert beim Hausbau

Wer ein Haus baut, weiß, dass nicht immer alles glatt läuft: Planungs- oder Materialfehler, Unachtsamkeit, Wetterkapriolen und vieles mehr kann zu Problemen führen. In diesem Fall schützen Dich Bauversicherungen vor negativen Folgen.

 

Die Pläne sind gezeichnet, alle Bewilligungen erteilt und die Unternehmen beauftragt – Dein Traum vom Eigenheim ist somit in greifbare Nähe gerückt. Doch bevor die Bauarbeiten beginnen, solltest Du Dich auch versicherungsmäßig absichern. Denn ein Hausbau birgt diverse Risiken. Diese reichen von Schäden an Nachbargrundstücken oder -gebäuden über durch herabfallendes Material beschädigte Autos bis zu Unfällen, die durch Verschmutzungen auf Gehwegen oder Fahrbahnen bedingt sind. Kann der Verursacher nicht eindeutig eruiert werden, wird der Bauherr in die Pflicht genommen, da er die Baustelle – und somit eine Gefahrenquelle – eröffnet hat.

Fürsorgepflicht des Bauherrn

„Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist unerlässlich“, sagt Norbert Jagerhofer, Prokurist bei der RVM Raiffeisen-Versicherungsmakler GmbH und selbständiger Versicherungsmakler. Diese schützt Bauherren vor Ansprüchen Dritter, die durch Schäden infolge der Bauarbeiten entstehen können. Das gilt nicht nur für Sachschäden, sondern auch für Personenschäden aus dem Risiko als Bauherr oder aus echter, unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe – nicht aber Pfusch: „Man darf nicht vergessen, dass den Bauherren auch die Fürsorgepflicht aus dem Baustellenkoordinationsgesetz trifft. Das heißt, dass der Bauherr auch dann in die Pflicht genommen werden kann, wenn sich ein Bauarbeiter auf der Baustelle verletzt“, erklärt Jagerhofer.

„Der Bauherr steht in der ersten Reihe!“

Zu glauben, dass man durch die Beauftragung eines Generalunternehmers aus dem Schneider sei, sei ein Irrtum. „Der Bauherr steht bei allen Forderungen in der ersten Reihe. Er muss diese abwehren oder befriedigen“, so Jagerhofer. Erst danach kann er vom Generalunternehmer Regress fordern. Wenn dieser in der Zwischenzeit insolvent wurde, kann das aber ziemlich unangenehm werden.

Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen

Die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung, deren Laufzeit mit der Eröffnung der Baustelle beginnt und in der Regel mit der Fertigstellungsanzeige endet, liegen je nach Risikosituation bei 0,4 bis ein Promille der Baukosten. Oft gibt es allerdings auch eine dreijährige Nachmeldephase ab Übernahme des Objektes. „Das ist sinnvoll, weil sich ja etwa Schäden am  Nachbargebäude manchmal auch erst später zeigen“, erklärt Jagerhofer, der rät, diese Versicherung nicht nur bei Neubauten, sondern auch Sanierungen abzuschließen.

Freunde und Familie, die dem Bauherren unentgeltlich zur Hand gehen, können darüber hinaus auch mit der Bauhelferversicherung, einer privaten Unfallversicherung, versichert werden. Einen Schutz vor Regressforderungen der Sozialversicherungsträger bietet diese allerdings nicht.

Doch auch am eigenen Haus oder an auf der Baustelle gelagerten Materialien können während des Baus Schäden, sei es durch Vandalismus, sei es durch Blitzschlag, Sturm oder Wasser, entstehen. Eine Bauwesenversicherung deckt Sachschäden ab, die keinem Verursacher zuordenbar sind. Das gilt auch für Folgeschäden, die auf unsachgemäße Arbeiten zurückzuführen sind, sowie den Diebstahl von bereits eingebauten Fenstern, Türen, Heizkörpern oder Sanitäranlagen. Sie gilt grundsätzlich bis zur Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn, man kann jedoch für die Zeit der Gewährleistung drei Jahre Nachdeckung dazu kaufen. Die Jahresprämie dafür liegt zwischen 1,2 bis 2,5 Promille der Baukosten.

Auf Nummer sicher

Ebenfalls erhältlich sind Rohbauversicherungen, durch die aber ausschließlich Feuer- , Sturm- und Leitungswasserschäden am Rohbau gedeckt sind.Daher halte ich eine Bauwesenversicherung für sinnvoller, weil sie eine All-Risk Versicherung während der Bauphase ist und alle Schäden versichert sind, außer jene, die sich in der Ausschlussliste finden“, so Jagerhofer.

Doch nicht nur die eigenen Versicherungen sollten den Bauherren interessieren. Sinnvollerweise sollten sie auch von den ausführenden Unternehmen eine Bestätigung über den aufrechten Versicherungsschutz und die Deckungssumme verlangen, um auf Nummer Sicher zu gehen.


Autor: .


  WHATSAPP SCHICKEN





Kategorie: Allgemein, Wohnrecht

Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Online-Erlebnisses einverstanden. Detaillierte Informationen zu diesem und weiteren Themen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.