Wohnen mit Komfort in begehrter Lage des 2.Bezirks
Hinweis: Die Fotos stammen aus einer anderen Wohnung mit gleichem Grundriss und dienen lediglich der Veranschaulichung.
Top 1.24Die Wohnung in der Walcherstraße 5, 1020 Wien im 3. Liftstock überzeugt durch einen großzügigen Grundriss auf ca. 47,23 m² und einer ca. 3,72m² großen Loggia. Ein Kellerabteil wird mit der Wohnung vermietet. Das Gebäude wird zentral beheizt mittels Fernwärme.
Lage & Umgebung:Auf halber Höhe zwischen der U1-Station Vorgartenstraße und dem Praterstern gelegen, punkten die Wohnungen mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung: Die U-Bahnlinien U1 und U2, mehrere Schnellbahnlinien sowie zahlreiche Straßenbahnen und Busse sind bequem zu Fuß erreichbar. Über die parallel zur Walcherstraße verlaufende Lassallestraße ist man auch mit dem Auto rasch auf der Donauufer-Autobahn, dem Handelskai oder in 10 Minuten Fahrtweg in der Innenstadt.
Der Prater liegt ebenso vor der Haustüre wie der Rudolf-Bednar-Park oder das Grüngebiet der -Venediger Au. Sportbegeisterten bietet die in nur wenigen Minuten erreichbare Donauinsel zahllose Möglichkeiten € vom Radfahren, Joggen und Inline-Skaten über Wassersport bis zum Drachenfliegen. Alle Dinge des täglichen Bedarfs findet man in unmittelbarer Nähe. Auch die Praterstraße und das Karmeliterviertel mit Einkaufsmöglichkeiten sowie zahlreichen Cafés und Restaurants sind nur einen Katzensprung entfernt.
Kosten:Bruttogesamtmiete (inkl. BK, Heizung und USt.): EUR 1.100,-Strom ist in der Miete nicht inkludiert und wird separat abgerechnet.Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Konditionen:Befristung: 5 Jahre (nach 1 Jahr von Mieterseite mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündbar)Mietvertragserrichtungsgebühr: einmalig 375,- €Mietbeginn ab: 01.07.2026
Wir weisen ausdrücklich auf unser wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin hin. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir nur für die Vermieterseite und nicht als Doppelmakler tätig sind.
Es können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, vollständiger Name) beantwortet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Nettoeinkommen das 2,5-fache der Bruttomonatsmiete (inkl. Betriebskosten und USt.) betragen muss. Bei mehreren Hauptmietern gilt das gemeinsame Nettoeinkommen. (Beispiel: Die Bruttomonatsmiete einer Wohnung kommt auf 1.050,00 € - das Nettoeinkommen des/der Mieter/s müsste mind. 2.625,00 € ausmachen.) Bürgschaften sind möglich.
Provision: 2 Bruttomonatsmieten plus 20% USt.