Zum sofortigen Verkauf gelangt dieses schöne Grünland-Grundstück in ausgezeichneter Lage des 19. Wiener Gemeindebezirks (Döbling). Die großzügige Liegenschaft erstreckt sich über rund 2.500 m² Grundstücks-fläche (laut Grundbuch) und besticht durch ihre idyllische Hanglage, die einen wunderschönen Blick auf die umliegende Natur eröffnet. Eingebettet in den Weinbergen Döblings bietet dieses Grundstück ein Höchstmaß an Ruhe, Privatsphäre und naturnahem Lebensgefühl. Zahlreiche Heurige, Wanderwege und weitläufige Naturflächen befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
HINWEIS: Das Grundstück liegt im (unbebaubaren) Grünland, im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) sowie im Wiener Immergrün gemäß Stadtentwicklungsplan (STEP) bzw Leitbild Grünräume. Es können nach derzeitiger Widmung insbesondere keine Aufenthaltsräume (zB Gartenhütte) oder Schwimmgelegenheiten (zB Pool) errichtet werden, selbst die Zulässigkeit einer Einfriedung (Zaun) ist fraglich. Zulässig ist wohl nur das Aufstellen einer kleinen Werkzeug-Hütte für die landwirtschaftliche bzw gärtnerische Bearbeitung. Eine Umwidmung auf absehbare Zeit (nächste Jahrzehnte) scheint aufgrund des STEP bzw Leitbild Grünräume ausgesprochen unwahrscheinlich, daher wird es auch zu dem ausgesprochen günstigen Preis (circa EUR 100,-- je m2) angeboten.
Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden LB) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden Auftraggeber) und LB ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: https://www.lim-broker.at/assets/AGB.pdf), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <2.250m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <750m
Polizei <250m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <1.750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.