Zur Vermietung stehen zwei großzügige Wohnungen mit Loftcharakter, die den Charme des Altbaus mit modernem Wohnkomfort verbinden.
Ergänzend dazu gelangen ein Geschäftslokal, zwei Büroräumlichkeiten sowie ein Lager zur Vermietung.
Lage
Das Objekt befindet sich in der Schmiedgasse, einer Parallelstraße zur renommierten Herrengasse, der größten und schönsten Einkaufsstraße von Graz.
Beide Straßen liegen in der verkehrsberuhigten Fußgängerzone der Innenstadt, was das Wohnen hier besonders attraktiv und entspannt macht.
Die Zufahrt zur Schmiedgasse ist nur für Lieferanten zu bestimmten Zeiten gestattet, wodurch die ruhige und sichere Atmosphäre gewahrt bleibt.
Für den eigenen PKW stehen in unmittelbarer Nähe mehrere Parkhäuser und Tiefgaragenplätze zur Verfügung.
Doch aufgrund des hervorragend ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetzes und der umfassenden Radwege, die die Innenstadt durchziehen, ist ein Auto oft nicht notwendig.
Bewohner können bequem und schnell alle Teile der Stadt erreichen, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese Lage bietet somit nicht nur die Annehmlichkeiten des städtischen Lebens, sondern auch eine hervorragende Infrastruktur und Erreichbarkeit.
Im Rahmen der Anmietung wird ein einmaliges Abwicklungshonorar von der zuständigen Hausverwaltung in Höhe von Euro 370,- (inkl. Mehrwertsteuer) verrechnet.
Raumaufteilung:
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
DECUS Immobilien GmbH Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Katharina Hammerl unter der Mobilnummer +43 660 688 33 43 und per E-Mail unter hammerl@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <750m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <750m
Universität <500m
Höhere Schule <750m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <250m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Autobahnanschluss <4.750m
Bahnhof <750m
Flughafen <9.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Provision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.