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Pfandrecht bzw. Hypothek bei Immobilien


 
 Beitrag verfasst mit Unterstützung von:
HASCH & Partner Rechtsanwälte


 

 

Das Pfandrecht ist ein dingliches Recht zur Besicherung einer Forderung (Sicherungsfunktion). Das bedeutet, dass dem Gläubiger der Forderung das Recht zusteht, auf eine bestimmte Sache des Schuldners zur Hereinbringung dieser besicherten Forderung zu greifen (Befriedigungsfunktion). Ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache nennt man Hypothek.

Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
 

Wer erhält üblicherweise das Pfandrecht an einer Immobilie?

 
Üblicherweise wird dem finanzierenden Kreditinstitut ein Pfandrecht an der kaufgegenständlichen Immobilie eingeräumt. Es ist aber auch denkbar, dass der Verkäufer, der dem Käufer ein Darlehen über einen Teil des Kaufpreises gewährt, sich dafür ein Pfandrecht einverleiben lassen möchte.
 

Wann kommt das Pfandrecht normalerweise zum Einsatz?

 
Da das Pfandrecht den Pfandgläubiger gegen den Zahlungsausfall oder die Insolvenz des Pfandschuldners und somit in erster Linie gegen wirtschaftliche Risiken absichert, kommt es häufig im Falle von fremdfinanzierten Liegenschaftserwerben zur Pfandrechtseinräumung für Darlehensgeber.
 

Wo bestehen die Risiken an einem Pfandrecht für den Schuldner?

 
Für den Pfandbesteller besteht in aller Regel das Risiko, dass das Pfandrecht verwertet wird.
 

Wo bestehen die Risiken an einem Pfandrecht für den Gläubiger?

 
Pfandgläubiger sind in aller Regel dem Risiko ausgesetzt, dass die Pfandrechtseinräumung nicht im ersten Rang erfolgt. Das bedeutet, dass dann andere Gläubiger vorrangig befriedigt werden.


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Kategorie: Wohnrecht

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