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HASCH & Partner Rechtsanwälte
Unter dem Begriff „Parifizierung“ versteht man die Begründung von Wohnungseigentum. Diese Begründung von Wohnungseigentum kann jeweils nur für die ganze Liegenschaft erfolgen. Das bedeutet, ein Nebeneinander von Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum (ein sogenanntes „Mischhaus“) gibt es nicht.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
Im Rahmen des Parifizierungsverfahrens erstellt ein Sachverständiger ein Nutzwertgutachten, welches die Nutzwerte der jeweiligen Wohnungseigentums-Objekte festlegt. Berücksichtigt werden dabei alle werterhöhenden sowie wertmindernden Umstände (z.B. Stockwerk, Balkon etc). Weitere Voraussetzung ist der (schriftliche) Wohnungseigentumsvertrag.
Der Vorteil der Parifizierung liegt darin, dass selbständige Wohneinheiten entstehen, die sich wesentlich besser veräußern lassen als schlichte Miteigentumsanteile.