Die Unterscheidung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilien ist im Wesentlichen für die Abschreibung von Aufwendungen interessant, da für diese zwei Aspekte unterschiedliche Regelungen greifen.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
Unter Instandhaltung bzw. Instandhaltungsaufwand versteht man laufende Reparatur- und Wartungsarbeiten, bei denen nicht umfassende Teile eines Gebäudes betroffen sind.
Dazu zählen:
Die steuerliche Abschreibung bei Instandhaltungsaufwand ist für den Steuerzahler in Österreich vorteilhafter, da er sämtliche Zahlungen sofort in voller Höhe abschreiben kann. Auf Antrag kann er die Abschreibung jedoch auch auf die nächsten 15 Jahre verteilen.
Von einem Instandsetzungsaufwand spricht man, wenn damit der Nutzungswert einer Immobilie wesentlich erhöht wird oder die Nutzungsdauer über 25 % verlängert wird.
Dazu zählen:
Um den Unterschied zur Instandhaltung an einem Beispiel darzulegen:
Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Büro- und Geschäftsgebäuden sowie Wohngebäuden. Letztere sind zwingend auf 15 Jahre verteilt abzusetzen (außer sie sind bereits vorher mit Subventionen gegenverrechnet worden). Büro- und Geschäftsgebäude können dagegen sofort abgeschrieben werden.
Hier wird tatsächlich unterschieden, welcher Teil des Gebäudes wofür genutzt wird. Beispiel: Ein gesamtes Gebäude wird thermisch saniert. Der zu Wohnzwecken vermietete Teil muss auf 15 Jahre, der für Betriebe vermietete Teil (Büros, Geschäftslokal) kann sofort abgeschrieben werden.