Der Einheitswert bezeichnet bei Immobilien in Österreich den Wert von einem Grundstück und der Gebäude darauf. Festgelegt wird er vom Finanzamt. Der Einheitswert diente bis zur Steuerreform 2015/2016 als Basis zur Errechnung der Grunderwerbsteuer. Jetzt wird die Grunderwerbsteuer bis auf wenige Ausnahmen vom Grundwert errechnet, der sich am Verkehrswert anlehnt – welcher deutlich höher ausfällt als der Einheitswert.
Der Wert wird ermittelt, indem der Bodenwert und der Gebäudewert ermittelt und addiert werden gemäß dem Bewertungsgesetz. Die Festlegung des Einheitswerts erfolgt wie oben beschrieben durch das Finanzamt.
Den Preis, den man unter normalen Umständen für die Veräußerung einer Sache (Liegenschaft) erzielt, nennt man Verkehrswert.
Seit der Steuerreform 2015 / 2016 dient dieser Wert in Österreich bei Immobilien als Basis zur Berechnung der Grunderwerbssteuer.
Der Verkehrswert ist definiert als der unter normalen Umständen für eine Immobilie zu erzielende Preis – dabei werden Faktoren wie Lage, Bauqualität, Ausstattung und aktuelle Marktsituation berücksichtigt. Bestimmt wird er üblicherweise von einem Sachverständigen.
Der Grundstückswert oder Grundwert lehnt sich an den Verkehrswert an und ist die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei allen unentgeltlichen Grundstücksübertragungen.
Den Grundstückswert zu berechnen ist nicht ganz einfach, doch es gibt praktische Hilfsmittel. So findet sich auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ein Berechnungsprogramm.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht